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Entsprechenserklärung Dezember 2007

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Köhler & Krenzer Fashion AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Köhler & Krenzer Fashion AG begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und zuletzt im Juni 2007 aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex lässt punktuell Abweichungen zu, wenn die strikte Einhaltung im konkreten Fall für das betreffende Unternehmen wenig oder keinen Sinn machen würde.

Vorstand und Aufsichtsrat der Köhler & Krenzer AG erklären, dass den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex - in der Fassung vom 14. Juni 2007 - weitgehend entsprochen worden ist und auch in Zukunft entsprochen werden soll. Es bestehen folgende Abweichungen:
  1. Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt der Einberufungsunterlagen wird nicht auf elektronischem Wege übermittelt. (Ziff. 2.3.2 des Kodex).
  2. Die von der Gesellschaft für den Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossene D & O-Versicherung enthält keinen Selbstbehalt (Ziff. 3.8 Abs. 2 des Kodex).
  3. Bei der Köhler & Krenzer Fashion AG besteht kein Aktienoptionsprogramm. Ein so genanntes ,,Abfindungs- Cap", d.h. Zahlungen an Vorstandmitglieder sollen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit ohne wichtigen Grund den Wert von 2 Jahresvergütungen nicht überschreiten, ist in den Vorstandsverträgen nicht enthalten. Ebenso finden sich keine Regelungen mit der Zusage, dass Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels im Unternehmen 150% des Abfindungs-Caps nicht überschreiten sollen. (Ziff. 4.2.3, 7.1.3 des Kodex).
  4. Die Vergütungen des Vorstands werden im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht. Eine individualisierte Darstellung der Vergütungen der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Konzernabschluß oder als Vergütungsbericht erfolgt nicht. Entsprechend werden diese auch nicht in der Hauptversammlung bekannt gegeben (Ziff. 4.2.3, 4.2.4 des Kodex).
  5. Aufgrund der Unternehmensstruktur ist derzeit eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand noch nicht vorgesehen (Ziff. 5.1.2 Satz 2 des Kodex). Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder beseht nicht (Ziff. 5.1.2 Satz 6 des Kodex).
  6. Der Aufsichtsrat unterhält keine Ausschüsse und keinen Nominierungs- und Prüfungsausschuss. Der Größenordnung des Unternehmens angemessen, ist das gesamte Gremium mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten. (Ziff. 5.2 Abs. 2, 5.3.3 des Kodex).
  7. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht. Die Personen werden anhand der für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie Eignungen vorgeschlagen und berufen. (Ziff. 5.4.1 des Kodex).
  8. Eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Begrenzung der Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften besteht nicht (Ziff. 5.4.5 des Kodex).
  9. Eine individualisierte Darstellung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Darstellung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgrund sonstiger Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft oder Konzernunternehmen im Corporate Governance-Bericht erfolgt nicht (Ziff. 5.4.7 Abs. 3 des Kodex). Ziff. 5.4.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mit der Maßgabe angewandt, dass die Vergütung von Aufsichtsräten durch die allgemeinen Vergütungsregelungen in § 15 Abs. 1 der Satzung abgedeckt ist.
  10. Der Konzernabschluß wird seit dem Jahr 2005 nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt (Ziff. 7.1.1 des Kodex). Geschäftsjahr der Gesellschaft und des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluß für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauffolgenden April vorgelegt, die Zwischenberichte spätestens 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Ziff. 7.1.2 Satz 3 des Kodex).

Ehrenberg, im Dezember 2007


Für den Aufsichtsrat der Köhler & Krenzer Fashion AG:
gez. Karl Erhard Gärtner
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Für den Vorstand der Köhler & Krenzer Fashion AG:
gez. Robert Schmitt
(Vorsitzender des Vorstands)


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